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Ortschaftsrat / Stadtverwaltung |
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Stadtverwaltung informiert
Stadt Leipzig
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Eigenbetrieb Stadtreinigung Leipzig Im Auftrag gez. Ute Brückner, Grundsatzfragen/PR |
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Amt für Umweltschutz Gehölzschnittverbot Vom 1. März bis 30. September ist es verboten, Bäume, Hecken, Gebüsche und andere Gehölze abzuschneiden oder auf den Stock zu setzen. Dieses Verbot gilt auch für Obstbäume, Nadelgehölze, Pappeln und Birken auf Wohngrundstücken. Unberührt vom Verbot bleiben schonende Form- und Pflegeschnitte zur Beseitigung des Zuwachses der Pflanzen oder zur Gesunderhaltung der Gehölze. Der Paragraph 39 Absatz 5 des Bundesnaturschutzgesetzes führt einige weitere Ausnahmen auf, für welche das Verbot nicht gilt: Dazu gehören behördlich durchgeführte oder zugelassene Maßnahmen sowie Maßnahmen aus Gründen der Verkehrssicherheit, die im öffentlichen Interesse nicht auf andere Weise durchgeführt werden können. Sind darüber hinaus andere Schnittmaßnahmen an Gehölzen in der Vegetationszeit zwingend erforderlich, so bedarf es einer Genehmigung des Amtes für Umweltschutz. Eine solche Befreiung kann allerdings nur gewährt werden, wenn dies aus Gründen des überwiegenden öffentlichen Interesses notwendig ist oder die Durchführung im Einzelfall zu einer unzumutbaren Belastung führen würde. Auf Antrag sind diese Voraussetzungen zu prüfen, bevor ein kostenpflichtiger Bescheid ergeht. Das Formular und ein Merkblatt sind unter www.leipzig.de/formulare verfügbar. Informationen gibt es auch direkt beim Amt für Umweltschutz in der Prager Straße 118–136, telefonisch unter der Rufnummer 0341/123-3859 sowie per E-Mail an umweltschutz@leipzig.de. |
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Stadt Leipzig, Verwaltungsaußenstelle Böhlitz-Ehrenberg Bundesfreiwilligendienst in den Bauhöfen Der Bundesfreiwilligendienst steht Männern und Frauen jeden Alters nach Erfüllung der Vollzeitschulpflicht offen. Der Bundesfreiwilligendienst wird in der Regel für eine Dauer von zwölf zusammenhängenden Monaten geleistet. Der Dienst dauert mindestens sechs Monate und höchstens 18 Monate. Die Einsatzgebiete auf den Bauhöfen sind überwiegend praktische Hilfstätigkeiten insbesondere im Bereich des Umweltschutzes einschließlich des Naturschutzes und der Denkmalpflege, Führerschein Klasse B oder C gewünscht, ist aber keine Voraussetzung. Der Bundesfreiwilligendienst ist als freiwilliges Engagement ein unentgeltlicher Dienst. Für das Taschengeld, das die Freiwilligen für ihren Dienst (40-Stundenwoche) erhalten, gilt derzeit die Höchstgrenze von 330 Euro monatlich zuzüglich für Unterkunft, Verpflegung und Arbeitskleidung eine entsprechende Geldersatzleistung von 320 Euro. Im Bundesfreiwilligendienst wird Kindergeld gezahlt. Die Sozialversicherungsbeiträge (gesetzliche Krankenversicherung, soziale Pflegeversicherung, gesetzliche Renten- und Arbeitslosenversicherung einschließlich der Beiträge zur gesetzlichen Unfallversicherung) werden ebenfalls von der Einsatzstelle gezahlt. Nach einem Jahr Bundesfreiwilligendienst besteht Anspruch auf ALG I. Für Personen, die ergänzend Arbeitslosengeld II beziehen, bleibt von ihrem Taschengeld ein pauschalierter Betrag in Höhe von 175 Euro monatlich anrechnungsfrei, ohne dass sie dafür Ausgaben für Versicherungen und Werbungskosten nachweisen müssen. Der Bundesfreiwilligendienst wird pädagogisch begleitet mit dem Ziel, soziale, ökologische, kulturelle bzw. interkulturelle Kompetenzen zu vermitteln und das Verantwortungsbewusstsein für das Gemeinwohl zu stärken. Dazu erhalten die Freiwilligen von den Einsatzstellen fachliche Anleitung. Darüber hinaus finden während des Bundesfreiwilligendienstes Seminare statt, für die Teilnahmepflicht besteht und die als Dienstzeit gelten. Nach Abschluss des Bundesfreiwilligendienstes erhalten die Freiwilligen ein qualifiziertes Zeugnis. Bewerbung: Die Interessierten für diesen Bundesfreiwilligendienst bewerben sich direkt für den Bauhofbereich West mit den Ortsteilen Böhlitz-Ehrenberg, Burghausen, Rückmarsdorf, Lützschena und Stahmeln, bei der Stadt Leipzig, Verwaltungsaußenstelle Böhlitz-Ehrenberg, Herr Bäsler, 04092 Leipzig. |
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